Kurz gesagt: Im Bundestag liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD vor, der die TI-Anschlussfrist für Heil- und Hilfsmittelerbringer vom 1.01.2026 auf den 1.10.2027 schieben würde.
Die Verschiebung der TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer wird aktuell politisch vorangetrieben: Im Bundestag liegt ein Änderungsantrag vor, der den Stichtag vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verlegen soll. Er stammt fraktionsübergreifend von CDU/CSU und SPD. Wichtig: Das ist noch keine beschlossene Gesetzesänderung, die parlamentarische Entscheidung steht aus.
Der vollständige Änderungsantrag ist hier zu finden. (Stand Oktober 2025). Die Verabschiedung ist für Mitte November angedacht.
Warum jetzt?
In der Begründung zum Änderungsantrag wird auf die späte Einführung der eVerordnung verwiesen. Die Pflicht zum TI-Anschluss soll erst greifen, wenn die Verfahren praxisreif und sicher sind. Und vor allem einen zeitnahen Einsatzzweck, wie die eVerordnung haben. Politisch heißt das: Erst Grundlagen stabilisieren, dann verpflichten.
Was heißt das für Sie als Einrichtungsleitung?
Für Ihren Alltag heißt das: Planen Sie in Ruhe aber vermeiden Sie Schnellschüsse, keine überstürzten Hardware-Käufe oder Verträge mit TI-Anbietern. Warten Sie ab bis klar ist welche Termine und Vorgaben tatsächlich gelten. Setzen Sie sich vor Abschluss neuer Verträge im Bereich TI unbedingt mit Ihrem Software Anbieter in Verbindung, den häufig spielt die Kombination aus Software und gewählter TI-Lösung eine wesentliche Rolle. Das nimmt Druck aus der Planung.
Behalten Sie im Hinterkopf: Durch die laufende bundesweite Technik-Umstellung in der TI, kann es punktuell zu Liefer- und Bearbeitungsverzögerungen (z. B. bei eHBA und SMC-B Karten) kommen.